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Allgemeine Geschäftsbeinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienunterkunft Ferienhaus Gabriela Allgäu

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft („Mietobjekt“):
Ferienhaus Gabriela Allgäu
Siedlerstraße 16a
87509 Immenstadt
(2) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
(3) Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
(4) Das Mietobjekt ist vollständig ausgestattet und möbliert und wird wie folgt vermietet:

Größe der Mieträume: ca. 90 qm²
Maximale Belegungszahl: 6 Personen
Angaben zur Ausstattung:
3 Schlafzimmer, 1 Wohn-/Esszimmer, 1 Separate Küche, 2 Badezimmer/Dusche/WC, 2x Abstellplatz f. PKW,  2 Terrassen. WLAN ohne Aufpreis, Smart-TV/Radio/Satellit, Kaffeemaschine, Toaster, Eierkocher, Wasserkocher, Mikrowelle, Backofen, Staubsauger, Waschmaschine, Haartrockner, Bügeleisen, Bügelbrett, Gefriermöglichkeit, ein Satz Bettwäsche und Handtücher pro Person ohne Aufpreis, Gartenmöbel, Grill, u.v.m.
(5) Bei Anreise werden dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt 1 Haustürschlüssel und 1 Briefkastenschlüssel übergeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit 35,- Euro berechnet.
(6) Des Weiteren werden am Anreisetag allen Reisenden für die Dauer des Aufenthaltes Gästekarten (Allgäu-Walser-Card) ausgehändigt, die am Tag der Abreise dem Vermieter zurückgegeben werden müssen. Der Verlust einer Karte wird mit 20,- Euro berechnet.

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise
(1) Die Anreise kann am Anreisetag zwischen frühestens 16:00 und spätestens 22:00 Uhr erfolgen. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
(2) Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel, sowie die Gästekarten an den Vermieter auszuhändigen.
Bitte unbedingt die Hausordnung beachten!!!

§ 3 Mietpreis
(1) Der Mietpreis wird nach Nächten in Euro berechnet.
Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag von 125,- EUR erhoben. (Ist im Gesamtmietpreis enthalten)
Außerdem werden zusätzlich folgende Kosten erhoben, welche am Anreisetag vor Ort in Bar zu bezahlen
sind:

Kurbeitrag der Stadt Immenstadt im Allgäu.
Kurbeitrag Erwachsene ab 16 Jahre pro Tag und Person € 2,20 Euro.
Kurbeitrag Kinder ab 6 bis 16 Jahre pro Tag und Person € 1,10 Euro.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungsdatum und der restliche Mietbetrag 14 Tage vor Anreise auf das genannte Konto zu überweisen. Sollte die Zeit zwischen Buchung und Anreise weniger als 30 Tage betragen, ist der gesamte Mietbetrag innerhalb von 5 Werktagen zu bezahlen.

(2) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den

Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.

(3) Bei Buchungen über Vermietungsplattformen gelten die dort genannten Zahlungsbedingungen.


§ 5 Kaution
(1) Die Kaution in Höhe von 200,- EUR ist am Anreisetag in Bar beim Vermieter zu hinterlegen. Sie dient als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Nach Abnahme des Mietobjektes wird der Betrag wieder in Bar an den Mieter zurückerstattet, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden am Mietobjekt oder dem Inventar entstanden sind.


§ 6 Rücktritt vom Vertrag & Aufenthaltsabbruch
(1) Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt:
 Reisende, die mindestens 30 Tage vor der Anreise stornieren, erhalten 100% des bisher bezahlten
Betrages zurück. Wenn sie zwischen 14 und 30 Tagen vor der Anreise stornieren, erhalten sie 50%
zurück. Andernfalls erhalten sie keine Erstattung.
 Für Stornierungen falle Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,- Euro an.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
(5) Die Vermieter bemüht sich ebenfalls, einen Ersatz-Mieter zu finden.
(6) Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
(7) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§ 7 Sorgfaltspflicht
(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Verwalter in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietzeit.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten. Diese befindet sich im Anhang / liegt im Mietobjekt aus.


§ 8 Nutzung des Internetzugangs über WLAN
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


2. Zugangsdaten Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung
Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.


3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird
insbesondere:
 das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
 keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
 die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
 keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
 das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die genannten Punkte beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

§ 9. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

 

§ 10. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

§ 11. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.


§ 12 Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung  verfolgt haben.

§ 14 Rechtswahl & Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.


 

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